TNCG Arbeitstreffen 2019 Anmeldung
Wie bereits angekündigt, findet bald das Arbeitstreffen statt!
Einmal vom Alltag abschalten und sich wieder klar werden, dass Gott eine nie endende Kraftquelle ist. Das Arbeitstreffen steht vor der Tür: Es werden Acts eingeprobt, Vorbereitungen getroffen und das Beste? Wir haben Zeit zu chillen und zu quatschen! Wir freuen uns schon sehr auf das Wiedersehen mit euch! Lasst uns das Jahr 2019 rocken! Spürt das Gefühl einer tollen Gemeinschaft und hoffentlich auch ein wenig von Gottes wohltuender Liebe, wenn TNCG sich wieder einmal zu neuen Ufern aufmacht!
Wir haben euer Intresse geweckt? Dann nichts wie anmelden, es ist nicht mehr lange hin!
Wir freuen uns auf euch!
Anmeldephase: 25. Februar (20:00 Uhr) - 03. März 2019 (20:00 Uhr)!!
Da die Teilnehmeranzahl auf 50 Teilnehmer beschränkt ist, erfolgt die Annahme der Teilnehmer nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Eine Anmeldung ist gültig, wenn das komplette ausgefüllte Anmeldeformular vorliegt. Erst dann können wir euch eine Rückmeldung zuschicken.
Teilnahmegebühr: 10 €
Du erhältst nach der Anmeldung eine Zu-/Absage von uns per E-Mail. Bei der Zusage erhältst du von uns weitere Informationen wie Kontodaten für die Überweisung, eine Packliste und ggf. ein Formular „Einverständniserklärung der Eltern“. Für die TNCGlerinnen und TNCGler, die schon die letzten Male da waren, bitten wir nicht an die Kontodaten, die in den letzten Veranstaltungen angezeigt wurden, zu überweisen, weil TNCG seit 2019 ein neues Bankkonto besitzt.
Infos:
Altersbegrenzung: ab 15 Jahre
Zeitlicher Rahmen: 03. - 05. Mai 2019
Ort: Jugendzentrum Marienberg, Am Marienberg 4, 56179 Vallendar
Die Anmeldephase ist leider abgelaufen. In Kürze erhaltet ihr von uns eine Rückmeldung. Wir danken euch für die zahlreichen Anmeldungen und freuen uns schon auf euch!
Allgemeine Bedingungen:
§1 Teilnahme:
(1) Teilnehmer sind Personen, die sich erfolgreich angemeldet haben und eine schriftliche Zusage mit den Kontodaten für die Überweisung der Teilnahmegebühr und ggf. Einverständniserklärung der Eltern oder dem gesetzlichen Vormund per E-Mail des Veranstalters erhalten haben. (2) Teilnehmer unter 18 Jahre müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift der Eltern oder einem gesetzlichen Vormund einreichen. (3) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet sich an die Veranstaltungs- und Hausregeln, die bei der Veranstaltung angekündigt und ausgeschildert werden, zu halten. (4) Bei Missachtung und Verstoß der Veranstaltungs- und Hausregeln drohen hohe Strafen. Eine Strafe kann eine Ermahnung oder im schlimmsten Fall ein Hausverbot bedeuten. (5) Beim Nichterscheinen oder kurzfristige Absage haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 10 €. (6) Einen Anspruch auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 10 € haben die Teilnehmer, wenn sie mind. 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter absagen. Die Absage erfolgt durch eine schriftliche E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
§2 Besuch:
(1) Besucher sind Personen, die nicht für die Veranstaltung angemeldet sind. (2) Besucher dürfen den Veranstaltungsort nicht ohne Erlaubnis des Veranstalters betreten.
§3 Kostenerstattung:
(1) Fahrtkosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. (2) Reisende mit dem öffentlichen Verkehr haben einen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung von 30%, nicht jedoch wenn diese 30% unter 5 € sind. (3) Die Fahrkostenerstattung erfolgt durch eine schriftliche E-Mail mit Scan des Belegs an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet die Kosten von Unfällen, die während der Reise oder des gesamten Veranstaltungszeitraums geschehen, zu übernehmen.
§4 Veranstaltungsregeln:
(1) Keine Freunde ins Zimmer bringen, die nicht auf der Teilnehmerliste stehen. (2) Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. (3) Ordnung und Sauberkeit in den benutzten Räumen halten. (4) Verständnisvoller Umgang und Rücksicht in den Räumen. (5) Die Verantwortlichen haften nicht für verlorene persönliche Sachgegenstände. (6) Liebkosung und ähnlicher körperlicher Kontakt sind in den Räumen untersagt. (7) Am letzten Veranstaltungstag Schlafplatz aufräumen und Müll entsorgen. (8) Das Mitnehmen, der Besitz und das Konsumieren von Alkohol und Rauschmitteln ist strengstens untersagt. (9) Die Teilnehmer sind verpflichtet zu jedem Programmpunkt pünktlich zu erscheinen. (10) Es besteht Anwesenheitspflicht bei jedem Programmpunkt. (11) Keiner verlässt das Gelände ohne die Erlaubnis eines O-Teamler.